Erwägungsgrund 4 31999D0352
Eine effizientere Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften setzt voraus, daß ein Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF, im folgenden als „Amt“ bezeichnet) geschaffen wird, das seine Untersuchungsbefugnisse in voller Unabhängigkeit ausübt.