Art. 8 Abs. 1 32026R1047VERORDNUNG (EU) 2026/1047 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2026 zur Einrichtung eines EU-Talentpools
Die Kommission stellt das Sekretariat.
Art. 36 Abs. 6 32024R1252VERORDNUNG (EU) 2024/1252 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission koordiniert die Tätigkeiten des Ausschusses durch ein Exekutivsekretariat, das technische und logistische Unterstützung leistet.