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Die Kommission führt die Sekretariatsgeschäfte des Ausschusses.
Der Vorsitzende kann zu den Sitzungen des Ausschusses Sachverständige hinzuziehen, die über besonderes Fachwissen in einer auf der Tagesordnung stehenden Frage verfügen. Die Sachverständigen nehmen lediglich für diesen Tagesordnungspunkt an den Beratungen des Ausschusses teil.
Die Vertreter der beteiligten Dienststellen der Kommission nehmen an den Sitzungen des Ausschusses teil.
Der Ausschuß tritt nach Einberufung durch die Kommission zusammen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.