Erwägungsgrund 6 32001D0528
In seinem Schlussbericht forderte der Ausschuss der Weisen die Einsetzung eines Europäischen Wertpapierausschusses aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten und eines Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden aus hochrangigen Vertretern der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden; Aufgabe dieser Ausschüsse sollte es unter anderem sein, die Europäische Kommission zu beraten.