Erwägungsgrund 2 32003D0548
Das Mindestangebot an Mietleitungen wurde in Anhang II der Richtlinie 92/44/EWG des Rates vom 5. Juni 1992 zur Einführung des offenen Netzzugangs bei Mietleitungen (ONP) festgelegt, zuletzt geändert durch die Entscheidung 98/80/EG der Kommission. Diese Richtlinie wurde mit Wirkung vom 25. Juli 2003 durch die Rahmenrichtlinie aufgehoben.