Beschluss der Kommission vom 24. Juli 2003 über das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen gemäß Artikel 18 der Universaldienstrichtlinie (2003/548/EG)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Kommunikationsausschusses —
Erwägungsgrund 5 32003D0548
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