Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für verstäubbare Pulverformulierungen, die eine Kombination aus mindestens 7 Prozent Benomyl, mindestens 10 Prozent Carbofuran und mindestens 15 Prozent Thiram enthalten, wird eine vorläufige Einfuhrentscheidung gemäß dem in Anhang III enthaltenen Antwortformular getroffen. ANHANG I Endgültige Einfuhrentscheidung für die Chemikalien Aktinolith, Amosit, Anthophyllit und Tremolit und aktualisierte endgültige Einfuhrentscheidung für Krokydolith, die eine frühere Einfuhrentscheidung aus dem Jahr 1994 ersetzt ►(1) M2 ANHANG II Endgültige Einfuhrentscheidung für die Chemikalie DNOC ►(1) M2 ANHANG III Vorläufige Einfuhrentscheidung für verstäubbare Pulverpestizidformulierungen, die eine Kombination aus mindestens 7 Prozent Benomyl,, mindestens 10 Prozent Carbofuran und mindestens 15 Prozent Thiram enthalten ►(1) M2
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.