Art. 3 32004D0382Für verstäubbare Pulverformulierungen, die eine Kombination aus mindestens 7 Prozent Benomyl, mindestens 10 Prozent Carbofuran und mindestens 15 Prozent Thiram…
Erwägungsgrund 12 32009D0966Benomyl wurde nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bzw. in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, so dass dieser…
Art. 1 32009D0966Die Entscheidungen über die Einfuhr von Lindan, Methamidophos sowie Pentachlorphenol und seiner Salze und Ester im Anhang des Beschlusses 2000/657/EG werden…
Art. 2 32005D0416Die Entscheidungen über die Einfuhr von Hexachlorbenzol, Pentachlorphenol und seiner Salze und Ester, Toxaphen und Methamidophos im Anhang zum Beschluss…
Art. 1 32003D0508Die im Anhang des Beschlusses 2000/657/EG enthaltenen vorläufigen Entscheidungen über die Einfuhr der Chemikalien 2,4,5-T, Chlorbenzilat, Methylparathion,…