Erwägungsgrund 2 32004D0382
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurden damit beauftragt, die Sekretariatsarbeiten für die Abwicklung des vorläufigen PIC-Verfahrens wahrzunehmen, das durch die am 11. September 1998 unterzeichnete und von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 2003/106/EG des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Genehmigung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel gebilligte Schlussakte der Konferenz der Bevollmächtigten für das Rotterdamer Übereinkommen, insbesondere durch die dazugehörige, in der Schlussakte niedergelegte Entschließung zu vorläufigen Vereinbarungen, geschaffen wurde.