Erwägungsgrund 2 32005D0696Artikel 140a Absätze 2 und 3 EAG-Vertrag ist durch Artikel 3 Nummer 13 des Vertrags von Nizza entsprechend geändert worden.
Erwägungsgrund 1 32012D0341BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/341/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. … vom … geändert.
Erwägungsgrund 3 32012D0054BESCHLUSS DES RATES vom 23. Januar 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/54/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0411BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2013/411/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32012D0399BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/399/EU)
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Art. 3 Nr. 2 Buchst. e 32008L0112RICHTLINIE 2008/112/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 13 wird wie folgt geändert: