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Nach Artikel 189 des Vertrags besteht das Europäische Parlament aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden gemäß Artikel 190 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 108 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und dem Akt des Rates zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments entsprechend dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates , zuletzt geändert durch den Beschluss 2002/772/EC, Euratom .(nachstehend „Akt von 1976“) in allgemeiner unmittelbarer Wahl gewählt.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer…
Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Parteivertretern, die für die Aufstellung der Bewerber gewählt worden ist. Allgemeine…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 234/2008/EG werden zwölf Mitglieder nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission…
Die Ratsmitglieder stimmen in der gemäß Artikel 203 des EG-Vertrags und Artikel 116 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden…
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck 1. „Wahlen zum Europäischen Parlament“ die allgemeinen unmittelbaren Wahlen der Abgeordneten des Europäischen…
Durch den Beschluss 78/639/Euratom, EGKS, EWG vom 25. Juli 1978 zur Festsetzung des Zeitraums für die erste allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.