Erwägungsgrund 2 31993L0109
Zu diesem Zweck wird mit den Bestimmungen des Titels II des Vertrages über die Europäische Union, durch den der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft geändert wird, eine Unionsbürgerschaft für alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten eingeführt und ihnen daraus eine Reihe von Rechten zuerkannt.