Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments für die nächste Wahlperiode 2004—2009 werden in den Wahlen vom 10. bis 13. Juni 2004 gewählt. In Artikel 11 der Beitrittsakte von 2003 wird die Zahl der in Zypern gewählten Abgeordneten ab dem Beginn der Wahlperiode 2004—2009 auf sechs festgesetzt. Die Wahlen für diese Wahlperiode 2004—2009 werden jedoch nicht in demjenigen Teil Zyperns abgehalten, in dem die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer…
Am Sonntag nach Ablauf eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem der Rat zum ersten Mal gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte von…
Um die Vertretung und das Wahlrecht aller Zyprer, im Falle einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage, zu gewährleisten, müssen für diesen Fall Vorkehrungen für…
Nach Artikel 189 des Vertrags besteht das Europäische Parlament aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten. Die Mitglieder…
In Anwendung von Artikel 1 wird die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Vertreter im Europäischen Parlament für die Wahlperiode 2014-2019 wie folgt…
Der in Artikel 10 Absatz 1 des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments genannte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.