Erwägungsgrund 3 32013D0312
Es ist erforderlich, unverzüglich den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 3 des Protokolls Nr. 36 zu entsprechen und deshalb den in Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Beschluss zu erlassen, damit die Mitgliedstaaten rechtzeitig die erforderlichen innerstaatlichen Vorschriften für die Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament für die Wahlperiode 2014-2019 erlassen können.