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Um die Vertretung und das Wahlrecht aller Zyprer, im Falle einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage, zu gewährleisten, müssen für diesen Fall Vorkehrungen für einen vorzeitigen Ablauf des Mandats der im Juni 2004 oder in folgenden Wahlen gewählten Abgeordneten des zyprischen Volkes im Europäischen Parlament getroffen und für die verbleibende Wahlperiode des Europäischen Parlaments außerordentliche Wahlen in ganz Zypern abgehalten werden —
Am Sonntag nach Ablauf eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem der Rat zum ersten Mal gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte von…
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments für die nächste Wahlperiode 2004—2009 werden in den Wahlen vom 10. bis 13. Juni 2004 gewählt. In Artikel 11 der…
Es ist erforderlich, unverzüglich den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 3 des Protokolls Nr. 36 zu entsprechen und deshalb den in Artikel 14 Absatz 2…
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig…
Da die türkische Gemeinschaft Zyperns klar und deutlich ihren Wunsch nach einer Zukunft innerhalb der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, hat der Rat…
Im Falle einer umfassenden Regelung der Zypern-Frage fasst der Rat auf Vorschlag der Kommission einen einstimmigen Beschluss über die notwendigen Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.