Erwägungsgrund 11 32006R0389
Gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EG) 1999/468 des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse sollten die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Verordnung nach dem Verwaltungsausschussverfahren des Artikels 4 des Beschlusses erlassen werden.