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Entsprechend betrifft der Gegenstand des IPPC-Übereinkommens sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten.
Der Inhalt des IPPC-Übereinkommens fällt auch in den Geltungsbereich bestehender Gemeinschaftsverordnungen auf diesem Gebiet.
Entsprechend betrifft die Annahme des UPOV-Übereinkommens sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten.
Die Gemeinschaft sollte dem IPPC-Übereinkommen beitreten, soweit es Fragen betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen.
Der Gegenstand des UPOV-Übereinkommens fällt auch in den Geltungsbereich der auf diesem Gebiet geltenden Gemeinschaftsbestimmungen.
Die Europäische Gemeinschaft beantragt den Beitritt zum Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt), soweit es Fragen…
Eines der Hauptziele des IPPC-Übereinkommens besteht darin, ein gemeinsames und wirkungsvolles Vorgehen gegen die Verbreitung und Einschleppung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.