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Jede natürliche oder juristische Person hat vorbehaltlich der Grundsätze, Bedingungen und Einschränkungen, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission festgelegt sind, und gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses ein Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „das Übersetzungszentrum“).
Dokumente, die sich ausschließlich zum Zweck der Übersetzung beim Übersetzungszentrum befinden, gelten nicht als im Besitz des Übersetzungszentrums befindliche Dokumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
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