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Anträge auf Zugang zu einem Dokument sind über die Website des Übersetzungszentrums (www.cdt.eu.int), per elektronische Post (cdt@cdt.eu.int), per Post (Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union, Bâtiment Nouvel Hémicycle, 1 rue du Fort Thüngen, L-1499 Luxemburg) oder per Fernkopie ((+352) 421 71 12 20) an das Übersetzungszentrum zu richten. Das Übersetzungszentrum beantwortet die Erst- und Zweitanträge auf Zugang zu einem Dokument innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Datum der Registrierung des Antrags. Bei komplexen oder umfangreichen Anträgen kann diese Frist um fünfzehn Werktage verlängert werden. Jede Fristverlängerung muss begründet sein und dem Antragsteller vorher mitgeteilt werden.
Bei einem Antrag, der, wie in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beschrieben, unpräzise formuliert ist, fordert das Übersetzungszentrum den Antragsteller auf, zusätzliche Informationen beizubringen, um die beantragten Schriftstücke ausfindig machen zu können; die Beantwortungsfrist beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Übersetzungszentrum über diese Angaben verfügt.
Jeder, selbst teilweise, ablehnende Bescheid enthält eine Begründung der Ablehnung auf der Grundlage einer der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 genannten Ausnahmen und unterrichtet den Antragsteller über die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.