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Damit in der EG-Liste CXL bestimmte Zugeständnisse für geschälten bzw. geschliffenen Reis geändert werden können, sollte für diese beiden Reissorten jeweils ein neuer Zollsatz festgesetzt werden.
Der Zollsatz für geschälten Reis (KN-Code 1006 20) beträgt 65 EUR/t. Der Zollsatz für geschliffenen Reis (KN-Code 1006 30) beträgt 175 EUR/t.
Da zur Festsetzung des neuen Zollsatzes für geschälten bzw. geschliffenen Reis eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003…
Die Abkommen mit Indien und Pakistan sind durch die Beschlüsse 2004/617/EG bzw. 2004/618/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft genehmigt worden. Mit dem…
Am 26. Juni 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel einer Änderung bestimmter Zugeständnisse für…
Am 26. Juni 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel einer Änderung bestimmter Zugeständnisse für…
Die Abkommen mit Indien und Pakistan sind durch die Beschlüsse 2004/617/EG bzw. 2004/618/EG im Namen der Gemeinschaft genehmigt worden. Mit dem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.