Art. 2 32005D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu einem Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft zur Änderung von Anlage 1 Buchstabe B Nummer 9 des Anhangs 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2005/9/EG)
Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft ist ermächtigt, den Beschluss im Namen der Gemeinschaft zu fassen. Für…
Art. 2 32004D0881BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits aufgrund der Erweiterung (2004/881/EG)
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Art. 2 32004D0785BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor (2004/785/EG)
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Erwägungsgrund 3 32007D0658BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2007 über den Abschluss eines Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2007/658/EG)
Für die Verwaltung des Landwirtschaftsabkommens und zur Gewährleistung seiner ordnungsgemäßen Anwendung werden durch Artikel 6 ein Gemischter Ausschuss für…
Erwägungsgrund 2 32004D0660Mit Artikel 6 des Agrarabkommens ist ein Gemischter Ausschuss für Landwirtschaft eingesetzt worden, der mit der Verwaltung des Abkommens betraut ist und für…
Erwägungsgrund 2 32005D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu einem Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft zur Änderung von Anlage 1 Buchstabe B Nummer 9 des Anhangs 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2005/9/EG)
Mit Artikel 6 des Agrarabkommens ist ein Gemischter Ausschuss für Landwirtschaft eingesetzt worden, der mit der Verwaltung des Abkommens betraut ist und für…