Erwägungsgrund 1 32014D0143
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden "Abkommen") ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden "Abkommen") ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.