Erwägungsgrund 3 32004D0701
Dazu ist es erforderlich, die Gesamtbevölkerungszahl jedes Mitgliedstaats auf der Grundlage der vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften übermittelten Daten für den Zeitraum von einem Jahr festzulegen und eine jährliche Aktualisierung dieser Zahlen vorzusehen.