Erwägungsgrund 4 32004D0701
Der Begriff der Gesamtbevölkerung eines Staates ist in Teil IV Abschnitt A der gemeinsam von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften erstellten „Empfehlungen für die Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2000 in der Region der EWG“ definiert —