Erwägungsgrund 2 32004D0740
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten nur alle drei Jahre komplett überarbeitet werden, während sich die Anpassungen in den dazwischen liegenden Jahren auf das erforderliche Mindestmaß beschränken sollten. Die Europäische Taskforce „Beschäftigung“ hat sich dafür ausgesprochen, die Empfehlungen zwingender zu gestalten und einen wirksameren Gebrauch von Peer-Reviews zu machen; dies sei jetzt wichtiger als weitere Änderungen der Leitlinien.