Erwägungsgrund 3 32004D0740
Die Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce „Beschäftigung“ und die Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung der Mitgliedstaaten, die beide im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003—2004 enthalten sind, zeigen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner folgenden Maßnahmen Vorrang einräumen sollten: Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen an die veränderten Wirtschaftsverhältnisse und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt steigern; mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und in Arbeit halten und Arbeit für alle lohnend machen, auch dadurch, dass arbeitslosen Jugendlichen der Zugang zu einer ersten Arbeitsstelle erleichtert wird und ältere Arbeitnehmer zum Verbleib in der Erwerbstätigkeit angeregt werden; mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen sowie in Forschung und Entwicklung, einschließlich in Kompetenzplattformen investieren; die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Governance sicherstellen, wozu auch Bemühungen gehören, die demokratische Beteiligung zu verstärken, die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit von Reformen zu überzeugen und den Zusammenhang zwischen der EU-Finanzierung, insbesondere dem ESF, und der Umsetzung der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien zu verstärken. Diese Prioritäten stehen in Einklang mit den gegenwärtigen Leitlinien und lassen sich in deren Rahmen weiterverfolgen.