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In einem Beschluss des Gemeinsamen EFTA-Ausschusses werden die Modalitäten für die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte im Europäischen Wirtschaftsraum festgelegt. In diesem Beschluss wird insbesondere das Muster der von den zuständigen Trägern Norwegens, Islands und Liechtensteins ausgestellten Karten festgelegt.
Das Nähere zur bundesweiten Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis vereinbaren die Vertragspartner im Rahmen der Verträge nach…
Ein Beschluss des Gemischten Ausschusses für das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und seinen Mitgliedsstaaten und der…
Außerdem wird den Staaten aus der Liste im Anhang des Beschlusses Nr. 197 vom 23. März 2004 eine Übergangszeit für die Einführung der Europäischen…
In Abschnitt II wird folgende Nummer 4a eingefügt: „Der Träger des früheren Wohnorts teilt dem zuständigen Träger und/oder dem Träger des neuen Wohnorts die…
Es sind auch Verfahren einzuführen, die verhindern, dass Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen oder Rentners bzw. deren Familienangehörige…
Die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte, deren Gültigkeitsdauer die des früheren Vordrucks E 111 weit überschreiten kann, führt zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.