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Gemäß Artikel 1 des Beschlusses Nr. 191 ersetzt die Europäische Krankenversicherungskarte mit Wirkung vom 1. Juni 2004 die Vordrucke E 111 und E 111 B. Die von den zuständigen Trägern der Mitgliedstaaten vor dem 31. Mai 2004 ausgestellten Bescheinigungen E 111 und E 111 B bleiben höchstens bis zum 31. Dezember 2004 gültig.
Ab dem 1. Juni 2004 werden die Vordrucke E 111 und E 111 B gemäß den im Beschluss Nr. 191 festgelegten Modalitäten durch die Europäische…
Ab 1. Juni 2004 dürfen die zuständigen Träger der Mitgliedstaaten, denen keine Übergangszeit eingeräumt wurde, keine Vordrucke E 111 und E 111 B mehr…
Die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte, deren Gültigkeitsdauer die des früheren Vordrucks E 111 weit überschreiten kann, führt zu…
Außerdem wird den Staaten aus der Liste im Anhang des Beschlusses Nr. 197 vom 23. März 2004 eine Übergangszeit für die Einführung der Europäischen…
Gemäß Artikel 5 des Beschlusses Nr. 191 kann den Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt des Erlasses des betreffenden Beschlusses nicht über eine…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 631/2004 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 dahin gehend geändert, dass ab dem 1. Juni 2004 alle Versichertengruppen Anspruch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.