Erwägungsgrund 1 32004D0926
Das Vereinige Königreich hat seine Absicht bekundet, mit der Durchführung folgender Teile des Schengen-Besitzstands beginnen zu wollen: Justizielle Zusammenarbeit, Zusammenarbeit im Drogenbereich, Artikel 26 und 27 des Schengener Übereinkommens und polizeiliche Zusammenarbeit.