Erwägungsgrund 5 32004D0926
In Bezug auf die Anwendung des Schengen-Besitzstands in den vorstehend genannten Bereichen haben der Fragebogen und der Besuch ergeben, dass die Anforderungen an die Rechtsvorschriften, die Personalausstattung und -ausbildung sowie die Infrastruktur- und Materialausstattung auf zufrieden stellende Weise erfüllt worden sind.