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Im Interesse von Wirtschaftlichkeit und Effizienz sollte diese gemeinsame interinstitutionelle Einrichtung zumindest in der Anlaufphase einer bereits bestehenden interinstitutionellen Einrichtung — dem durch Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten eingerichteten Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften — zugeordnet werden —
Zu diesem Zweck sollte eine gemeinsame interinstitutionelle Einrichtung Mittel für bestimmte Maßnahmen zur Fortbildung der Beamten und sonstigen Bediensteten…
Es sind die Modalitäten für die verwaltungsmäßige Zuordnung der Akademie zum Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 des…
Die Akademie wird verwaltungsmäßig dem Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: „das Amt“) zugeordnet.
Im Interesse einer Verbesserung des schriftlichen Verfahrens und der zügigeren Annahme von Antworten des Rates auf Anfragen von Mitgliedern des Europäischen…
Das Amt hat die Aufgabe, unter optimalen fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen allgemeine Auswahlverfahren für Beamtinnen und Beamte zur Einstellung bei…
Es ist daher angezeigt, unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.