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Es sind die Modalitäten für die verwaltungsmäßige Zuordnung der Akademie zum Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 des Beschlusses zur Errichtung der Akademie festzulegen —
Die Akademie wird verwaltungsmäßig dem Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: „das Amt“) zugeordnet.
Im Interesse von Wirtschaftlichkeit und Effizienz sollte diese gemeinsame interinstitutionelle Einrichtung zumindest in der Anlaufphase einer bereits…
Solange die Akademie dem Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „das Amt“ genannt) zugeordnet ist, wird die Funktion des…
Der Beschluss zur Errichtung der Akademie überlässt es den Generalsekretären, dem Kanzler des Gerichtshofs und dem Vertreter des Bürgerbeauftragten, zu…
Den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis entsprechend sollte bei der Errichtung der Europäischen Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) schrittweise…
Die Europäische Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) konzipiert, organisiert und bewertet für die Organe, die den Beschluss über die Errichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.