Erwägungsgrund 4 32005D0377
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieser externen Rechnungsprüfer drei Jahre betragen und einmal verlängerbar sein sollte.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieser externen Rechnungsprüfer drei Jahre betragen und einmal verlängerbar sein sollte.