Erwägungsgrund 5 32005D0377
Nach dem griechischen Recht darf derselbe externe Rechnungsprüfer nicht für mehr als vier Geschäftsjahre bestellt werden. Somit darf das Mandat von Charalambos Stathakis, einem der beiden gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer, nicht verlängert werden. Nach dem griechischen Recht kann die Bank von Griechenland Ernst & Young (Hellas) Certified Auditors SA als ihren externen Rechnungsprüfer beibehalten, vorausgesetzt, dass eine Rotation des verantwortlichen Partners stattfindet.