Erwägungsgrund 7 32005D0377
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das bestehende Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen Zeitraum von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung fortgesetzt werden sollte.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das bestehende Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen Zeitraum von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung fortgesetzt werden sollte.