Erwägungsgrund 6 32004D0754BESCHLUSS DES RATES vom 11. Oktober 2004 über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2004/754/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass gewährleistet werden muss, dass der mit dem Abkommen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit…
Erwägungsgrund 3 32009D0127BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen (2009/127/EG)
In dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der über Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Bereichen verfügt; daher ist anzugeben, wer die…
Erwägungsgrund 2 32008D0645BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 97/126/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits (2008/645/EG)
Gemäß Artikel 31 dieses Abkommens ist ein Gemischter Ausschuss eingesetzt worden, dem die Verwaltung dieses Abkommens obliegt und der für dessen ordnungsgemäße…
Erwägungsgrund 4 32008D0147BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2008/147/EG)
Da das Abkommen die Einrichtung eines Gemischten Ausschusses mit Entscheidungsbefugnis auf bestimmten Gebieten vorsieht, muss angegeben werden, wer die…
Erwägungsgrund 4 32005D0244BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss eines Marktzugangsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam (2005/244/EG)
Das Abkommen sollte deshalb im Namen der Gemeinschaft angenommen werden —
Erwägungsgrund 4 32007D0823BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/823/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für das Abkommen eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein vereinfachtes Verfahren für…