Erwägungsgrund 2 32017D0477Gemäß Artikel 268 Absatz 7 des Abkommens gibt sich der Kooperationsrat eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32017D2261BESCHLUSS (EU) 2017/2261 DES RATES vom 30. November 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemeinsamen Ministerausschuss und dem Gemeinsamen Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kooperationsausschusses und der Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Kooperationsausschuss eine Geschäftsordnung
Erwägungsgrund 6 32017D0477Gemäß Artikel 269 Absatz 7 des Abkommens legt der Kooperationsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Kooperationsausschusses sowie aller…
Erwägungsgrund 6 32017D0477Gemäß Artikel 269 Absatz 7 des Abkommens legt der Kooperationsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Kooperationsausschusses sowie aller…
Erwägungsgrund 3 32015D0055BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/55 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Festlegung des von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Beschlüsse des Assoziationsrats über die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse sowie die Einsetzung zweier Unterausschüsse und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 435 Absatz 2 dieses Abkommens gibt sich der Assoziationsrat eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32017D0477Gemäß Artikel 269 Absatz 1 des Abkommens wird der Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Kooperationsausschuss unterstützt.