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Gemäß Artikel 269 Absatz 1 des Abkommens wird der Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Kooperationsausschuss unterstützt.
Gemäß Artikel 269 Absatz 1 des Abkommens wird der Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Kooperationsausschuss unterstützt.
Gemäß Artikel 269 Absatz 6 des Abkommens kann der Kooperationsrat Fachunterausschüsse oder sonstige Gremien einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben…
Gemäß Artikel 269 Absatz 6 des Abkommens kann der Kooperationsrat beschließen, Fachunterausschüsse oder sonstige Gremien einzusetzen, die ihn bei der Erfüllung…
Gemäß Artikel 269 Absatz 7 des Abkommens legt der Kooperationsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Kooperationsausschusses sowie aller…
Gemäß Artikel 269 Absatz 7 des Abkommens legt der Kooperationsrat in seiner Geschäftsordnung Aufgaben und Arbeitsweise des Kooperationsausschusses sowie aller…
Gemäß Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens setzt der Kooperationsrat einen Unterausschuss für die Zusammenarbeit im Zollwesen ein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.