Art. 3 32008D0072BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. November 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) über die Anwendung des ITER-Übereinkommens, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für den ITER und des Abkommens über das breiter angelegte Konzept auf das Hoheitsgebiet der Schweiz und über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (2008/72/Euratom)
Das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied oder eine von ihm bestellte Person wird hiermit ermächtigt, die in den Artikeln 1 und 2 genannten Schreiben im…
Art. 2 32009D0025BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie (2009/25/Euratom)
Der Präsident der Kommission und das für Energie zuständige Kommissionsmitglied werden hiermit ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen und alle notwendigen…
Art. 2 Abs. 2 32007D0502BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (2007/502/EG, Euratom)
Der Präsident des Kommission wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen und die Schlussakte vorbehaltlich seines späteren…
Art. 2 32004D0881BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits aufgrund der Erweiterung (2004/881/EG)
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Art. 2 32004D0785BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor (2004/785/EG)
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Erwägungsgrund 2 32006D0635BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. April 2006 über die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Ministerkabinett der Ukraine (2006/635/Euratom)
Die Kommission sollte die Person benennen, die befugt ist, das Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Namen der Europäischen…