Beschluss (Euratom) 2020/2255 der Kommission vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Angesichts der außergewöhnlichen Situation des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Union und die Gemeinschaft und der Dringlichkeit der Situation aufgrund dessen, dass der Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endet, sollte das Handels- und Kooperationsabkommen im Hinblick auf Angelegenheiten, die unter den Euratom-Vertrag fallen, vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 3 32020D2255
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