Erwägungsgrund 2 32004R1785VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1785/2004 DES RATES vom 5. Oktober 2004 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Die Berichtigungskoeffizienten, die auf der Grundlage der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 64/2004 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung…
Art. 2 32005D0649BESCHLUSS Nr. 649/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2005 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Mai 2004.
Erwägungsgrund 2 32005R1102VERORDNUNG (EG) Nr. 1102/2005 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Berücksichtigung der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung sollte ab Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 gelten.
Erwägungsgrund 2 32005D0756BESCHLUSS DES RATES vom 17. Oktober 2005 zur Aufhebung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2005/756/EG)
Der Beschluss 2004/681/EG gilt bis 31. Dezember 2005 und sieht vor, dass die Maßnahmen nach sechs Monaten überprüft werden.
Erwägungsgrund 2 32004D0929BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2004 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, mit Wirkung vom 1. Februar, 1. März, 1. April, 1. Mai und 1. Juni 2004 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den 10 neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens 15 Monaten nach Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind (2004/929/EG)
Einige dieser Berichtigungskoeffizienten sollten mit Wirkung vom 1. Februar, 1. März, 1. April, 1. Mai und 1. Juni 2004 angepasst werden, da gemäß den der…
Art. 3 32004D0491BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. April 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/819/Euratom über den Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 in Bezug auf die dem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung (2004/491/Euratom)
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.