Entscheidung der Kommission vom 4. April 2005 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Isomaltulose als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1001) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (2005/457/EG)
In ihrem ersten Bewertungsbericht kam die für die Lebensmittelbewertung zuständige Stelle des Vereinigten Königreichs zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Verwendungszwecke für Isomaltulose für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind.
Erwägungsgrund 3 32005D0457
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