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Das UPOV-Übereinkommen sollte im Namen der Gemeinschaft angenommen werden, soweit es Fragen betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen —
Die Neufassung des UPOV-Übereinkommens wird hiermit im Namen der Gemeinschaft angenommen, soweit sie Fragen betrifft, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft…
Der Gegenstand des UPOV-Übereinkommens fällt auch in den Geltungsbereich der auf diesem Gebiet geltenden Gemeinschaftsbestimmungen.
Entsprechend betrifft die Annahme des UPOV-Übereinkommens sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten.
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.