Beschluss des Rates vom 2. Juni 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits betreffend den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Programmen der Gemeinschaft (2005/528/EG)
Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Rahmenabkommens und danach alle drei Jahre überprüft die Kommission die Durchführung des Abkommens und erstattet dem Rat darüber Bericht. Gegebenenfalls werden dem Bericht entsprechende Vorschläge beigefügt.
Art. 3 32005D0528
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