Beschluss des Rates vom 2. Juni 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits betreffend den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Programmen der Gemeinschaft (2005/528/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen Notifizierungen im Namen der Gemeinschaft vor.
Art. 4 32005D0528
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