Erwägungsgrund 2 32005D0567
Die SWA behauptete, dass Gemeinschaftsausfuhren von Whisky in die Republik Östlich des Uruguay durch eine Reihe von Handelshemmnissen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung behindert wurden.
Die SWA behauptete, dass Gemeinschaftsausfuhren von Whisky in die Republik Östlich des Uruguay durch eine Reihe von Handelshemmnissen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung behindert wurden.