Erwägungsgrund 4 32005D0567
Die Kommission stellte nach ordnungsgemäßer Konsultation in dem gemäß der Verordnung eingesetzten Beratenden Ausschuss fest, dass genügend Beweise vorliegen, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens zu rechtfertigen. Daher wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Oktober 2004 eine Bekanntmachung über die Verfahrenseinleitung veröffentlicht.