Erwägungsgrund 5 32005D0567
Während die Untersuchungen noch liefen, teilte die Regierung Uruguays ihre Bereitschaft mit, eine Verhandlungslösung in Bezug auf die Aspekte zu suchen, die in der gemäß der Handelshemmnisverordnung eingereichten Beschwerde genannt wurden. Sie bot Folgendes an:a)Rücknahme der Anforderung, dass Whisky weniger als drei Jahre gereift sein muss, um in die niedrigste Steuerklasse eingestuft zu werden. Die Maßnahme gilt ab dem 1. Juli 2005.b)Gleichbehandlung von inländischen und eingeführten Whiskys in Bezug auf die Anforderung, Whiskys mit Steuerbanderolen zu versehen. Uruguay wird seine Verordnungen zum 30. Juni 2005 ändern, und die Maßnahme wird nach einer Übergangszeit von 90 Tagen in Kraft treten.c)Förderung einer strukturellen Änderung der IMESI-Steuern, um sie an die international gebräuchlichsten Steuersysteme anzugleichen. Diese Änderung würde dazu beitragen, den angeblichen Mangel an Transparenz und Berechenbarkeit zu beheben. Es wird damit gerechnet, dass der Reformprozess bis Ende 2006 abgeschlossen ist.