Erwägungsgrund 2 32005D0668
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein regionaler Beirat für die nordwestlichen Gewässer, d. h. die vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) festgelegten Gebiete V (außer Va und nur EG-Gewässer in Vb), VI, VII, eingesetzt.