Erwägungsgrund 4 32005D0668
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG festgestellt, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die nordwestlichen Gewässer nach Maßgabe des Beschlusses gestellt wurde. Am 27. Juni 2005 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung für diesen regionalen Beirat unterbreitet.